Luftschiff-Modellflughaftpflicht
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Im Bereich Modellflug benötigt jedes Flugmodell eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für Flug- und Luftschiffmodelle.
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Dies ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben – und auch darin begründet, dass Flugmodelle Luftfahrzeuge im Sinne der Luftrechtlichen Bestimmungen sind.
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Es muss also für jedes Flug- / Luftschiffmodell – unabhängig von Gewicht und Antrieb – ein solcher Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
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Das gilt hier sowohl für „den kleinen Uhu“ als auch für



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Die genaue Grenze zwischen versicherungspflichtigem Flug- / Luftschiffmodell und Spielzeug, hat der Gesetzgeber aber nicht aufgezeichnet.
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Gleichwohl wird man davon ausgehen können, dass eine „Plastiknachbildung“ eines Flugzeugs, das mit einer „Gummiflitsche“ durch die Luft geschossen wird kein Flugmodell in diesem Sinne ist, sondern ein Spielzeug, das nicht der Versicherungspflicht unterliegt.
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LASK: 3/2019